Struktur

Über die Geschäftsstelle in Weimar erfolgt die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft. Dies umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:

  1. die allgemeine Geschäftsführung
    • Korrespondenz mit den Mitgliedern und Mitgliederbetreuung
    • Kontaktpflege mit den Ortsvereinigungen und ausländischen Goethe-Gesellschaften sowie die Dokumentation ihrer Arbeit
    • Beratung von Besuchern und Interessenten über die Gesellschaft
    • Beantwortung aller die Gesellschaft und ihre Ziele betreffenden Anfragen
    • Aktenführung und -archivierung
  2. die Planung, Organisierung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie das Management aller weiteren Projekte der Gesellschaft wie Stipendienprogramm, Symposien, Vorträge und Ausstellungen
  3. Geschäftsverhandlungen für die Gesellschaft
  4. die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
    • geeignete Präsentation der Gesellschaft in den traditionellen Medien und im Internet
    • Auskünfte über die Gesellschaft gegenüber Einrichtungen auf Lokal-, Landes- und Bundesebene sowie im Ausland
  5. die Abwicklung der gesamten Vereinsbuchhaltung: Mitgliedsbuchhaltung, Haushaltsplan, Bilanz, Projektplanung und -abrechnung
  6. Redaktion des Goethe-Jahrbuchs in Zusammenarbeit mit den Herausgebern: Manuskripteinreichung, -weiterleitung an die Herausgeber, Korrespondenz mit den Autoren, Redaktion der Manuskripte, Koordination zwischen Herausgebern, Autor, Verlag und Redaktor bis zum Druck.

Die Geschäftsstelle ist im Auftrag des Vorstands der Goethe-Gesellschaft (Satzung § 14) tätig.

Der Vorstand besteht aus insgesamt neun Personen: sieben inländischen und zwei ausländischen Mitgliedern. Der Vorstand tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen und fasst die für die Gesellschaft maßgeblichen Beschlüsse.

Der Beirat (Satzung § 12) hat beratende Funktion. Er besteht aus mindestens fünf in- und ausländischen Persönlichkeiten.

Im Abstand von zwei Jahren findet in Weimar die ordentliche Mitgliederversammlung (Satzung § 8) statt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Rechnungsprüfer für die Dauer einer Wahlzeit (i. e. vier Jahre). Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen, den Bericht des Schatzmeisters und den Bericht der Rechnungsprüfer. Sie beschließt über die von den Mitgliedern eingereichten Anträge sowie die Entlastung des Vorstands einschließlich des Schatzmeisters.